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Hinweis: Nur ein Arzt,
der das Akupunktur-B-Diplom in Form einer 350h
Ausbildung gemacht hat und das Zertifikat
Akupunktur der Landesärztekammer Westfalen-Lippe
erhalten hat und damit seine entsprechende
Ausbildung nachgewiesen hat, darf "Akupunktur"
auf seinem Praxisschild führen.
Dies ist ein
Qualitätsnachweis, so dass Sie sich als Patient
darauf verlassen können, dass der behandelnde
Arzt über eine entsprechend weitgefächerte und
fundierte Ausbildung in der Akupunktur verfügt.
siehe.
Praxisteam
Weitere Informationen zur
Traditionellen Chineischen Medizin und speziell
zur AKupunktur erhalten Sie auf
www.akupunktur-aktuell.de
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